Verputzer / 21990821 - Stefan Körber [fotolia.com]
Eine Homepage, auf der sich der Betreiber der Öffentlichkeit vorstellt
und auf der dieser über sich berichtet, kann weder als eine Dienstleistung angesehen werden,
noch stehen diesen Informationen einem Verbraucher gegenüber.
Ist demnach ein Impressum notwendig?
Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG,
solange sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf
Produkte, geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote enthält.
In diesem Fall ist der Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes,
da er den Teledienst seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu veröffentlichen.
Sämtliche Fotos unterliegen dem Urheberrecht.
Verlinken der Homepage bitte nur nach Abklärung.
Kontakt über das Kontaktformular möglich.
Vielen Dank!